Endkunden-Lizenzbedingungen (EULA)
Stand: Januar 2022
§ 1Gegenstand, Geltungsbereich
- Diese Endkunden-Lizenzbedingungen („Lizenzbedingungen“) regeln das Rechtsverhältnis zwischen der DRACOON GmbH, Galgenbergstraße 2a, 93053 Regensburg („DRACOON“) und dem Kunden („Endkunden“) (gemeinsam die „Parteien“) für die Nutzung der Enterprise Filesharing-Lösung DRACOON und ggf. zugehöriger Wartungsleistungen („DRACOON-Lösung“), die gemäß der Leistungsbeschreibung vom 02.08.2024 beschrieben ist. Soweit DRACOON eine Freeversion zur Verfügung stellt, gelten die im folgenden aufgeführten Nutzungsbedingungen analog, die Haftung jedoch ausschließlich nach den gesetzlichen Vorschriften.
- Diese Lizenzbedingungen gelten gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen, da sich die Leistungsangebote von DRACOON ausschließlich an Personen richten, die keine Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind, die Leistungen also überwiegend für ihre unternehmerische, gewerbliche oder freiberufliche Tätigkeit verwenden.
- Sofern nicht anders vereinbart, gelten die Lizenzbedingungen in der zum Zeitpunkt der Bestellung des Endkunden gültigen bzw. jedenfalls in der ihm zuletzt in Textform mitgeteilten Fassung als Rahmenvereinbarung auch für gleichartige künftige Verträge, ohne dass DRACOON in jedem Einzelfall wieder auf die Geltung dieser Lizenzbedingungen hinweisen müsste.
- Rechtsverbindliche Erklärungen und Anzeigen des Endkunden in Bezug auf das Vertragsverhältnis (beispielsweise Fristsetzung, Mängelanzeige, Rücktritt oder Minderung), sind schriftlich, also in Schrift- oder Textform (beispielsweise Brief, E-Mail, Telefax) abzugeben. Gesetzliche Vorschriften und weitere Nachweisanforderungen insbesondere bei Zweifeln über die Legitimation des Erklärenden bleiben unberührt.
- Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Endkunden werden nur dann und insoweit Bestandteil dieser Lizenzbedingungen, als DRACOON ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat. Das Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn DRACOON in Kenntnis der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Endkunden Nutzungsrechte nach diesen Lizenzbedingungen einräumt oder Wartungsleistungen erbringt.
§ 2Änderungen der Lizenzbedingungen
- DRACOON behält sich vor, Änderungen dieser Lizenzbedingungen dem Endkunden zwei (2) Monate vor ihrem Wirksamwerden in Textform mitzuteilen („Änderungsmitteilung“). Sofern der Endkunde den Änderungen nicht innerhalb von vier (4) Wochen ab Bekanntgabe der Änderungen widerspricht, gelten die Lizenzbedingungen zwischen den Parteien in der geänderten Fassung. DRACOON ist verpflichtet, den Endkunden in der Änderungsmitteilung auf diese Folge hinzuweisen.
- Widerspricht der Endkunde der Änderung, sind beide Parteien berechtigt, innerhalb von zwei (2) Wochen nach wirksamer Erklärung des Widerspruchs durch den Endkunden, diese Lizenzbedingungen zum Ablauf der Geltungsdauer der bisherigen Laufzeit zu kündigen.
§ 3Angebot und Vertragsschluss
- Die von DRACOON auf der Website dargestellten, oder sonst mitgeteilten oder veröffentlichten Leistungsangebote für die DRACOON-Lösung sind freibleibend und unverbindlich. Dies gilt auch, wenn DRACOON dem Endkunden Unterlagen überlassen hat.
- Nach Anfrage durch den Endkunden wird ihm durch DRACOON ein individuelles, unverbindliches Leistungsangebot in elektronischer, Schrift- oder Textform (beispielsweise Brief, E-Mail, Telefax) in Bezug auf die DRACOON-Lösung übersendet. Diesem legt DRACOON einen vom Endkunden auszufüllenden technischen Auftragsbogen bei („technischer Auftragsbogen“).
- Mit Bestellung der ihm durch DRACOON individuell und unverbindlich angebotenen Leistungen gibt der Endkunde gegenüber DRACOON ein verbindliches Angebot auf Vertragsschluss zu den in dem Leistungsangebot dargestellten Konditionen ab und legt der Bestellung den vollständig ausgefüllten technischen Auftragsbogen als Bestandteil seines verbindlichen Angebots bei („verbindliche Bestellung“).
- Mit der Bestätigung der verbindlichen Bestellung durch DRACOON wird die Annahme erklärt und kommt der Vertrag zu den in dem unverbindlichen Leistungsangebot von DRACOON dargestellten Konditionen zustande. DRACOON kann die verbindliche Bestellung des Endkunden innerhalb von zwei (2) Wochen annehmen.
§ 4Bereitstellung der DRACOON-Lösung
- Der Zeitpunkt der Bereitstellung der DRACOON-Lösung durch DRACOON ergibt sich aus der in der verbindlichen Bestellung genannten Lieferfrist. Die Lieferfrist beginnt zu laufen, wenn sie nach Abschluss dieser Lizenzbedingungen durch DRACOON schriftlich oder in Textform bestätigt wird.
§ 5Nutzungsrechte
- Der Endkunde erhält das einfache, nicht ausschließliche, zeitlich auf die Laufzeit dieser Lizenzbedingungen beschränkte, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Recht, die DRACOON-Lösung in dem durch diese Lizenzbedingungen eingeräumten Umfang zu installieren, zu laden, anzuzeigen, ablaufen zu lassen, zu kopieren und zu speichern.
- Dem Endkunden ist es untersagt:
- den überlassenen Programmcode der DRACOON-Lösung in andere Codeformen zurückzuübersetzen (Dekompilierung) sowie sonstige Arten der Rückerschließung der verschiedenen Herstellungsstufen der DRACOON-Lösung (Reverse Engineering) einschließlich einer Programmänderung vorzunehmen, die DRACOON-Lösung in sonstiger Weise abzuändern oder einem Dritten zu gestatten, seine solche Handlung vorzunehmen, sofern nicht ein Fall des § 69e Abs. 1 UrhG vorliegt.
- von der DRACOON-Lösung abgeleitete Werke zu erstellen.
- Urhebervermerke, Seriennummern sowie sonstige der Programmidentifikation dienenden Merkmalen zu entfernen oder zu verändern. Gleiches gilt für eine Unterdrückung der Bildschirmanzeige entsprechender Merkmale.
- Der Endkunde darf die DRACOON-Lösung nur vervielfältigen, soweit die jeweilige Vervielfältigung für die Benutzung der DRACOON-Lösung im Rahmen der nach diesen Lizenzbedingungen eingeräumten Nutzungsrechte zwingend notwendig ist. Dazu zählt insbesondere das Herunterladen und die Installation der DRACOON-Lösung von einem temporären Speicher auf den Massenspeicher der eingesetzten Hardware sowie das Laden der DRACOON-Lösung in den Arbeitsspeicher.
- Darüber hinaus darf der Endkunde eine Vervielfältigung der DRACOON-Lösung zu Sicherungszwecken in der zwingend erforderlichen Anzahl anfertigen und zu rein archivarischen Zwecken aufbewahren. Auf jeder Sicherungskopie hat der Endkunde den Urheberrechtsvermerk von DRACOON anzubringen.
- Die Entfernung eines Kopierschutzes oder ähnlicher Schutzmechanismen sowie eines in der DRACOON-Lösung enthaltenen Urheberrechtsvermerks von DRACOON ist unzulässig.
- Dem Endkunden ist es nicht gestattet, Geräte, Einrichtungen, Software oder Daten zu benutzen oder Eingriffe vorzunehmen, die zu Veränderungen an der physikalischen oder logischen Struktur der Systeme und der Dienste von DRACOON-Lösung oder der Netze ihrer Vorleistungslieferanten führen können.
§ 6Einrichtung von Zugangsdaten, Zugangssoftware
- DRACOON richtet anhand des vom Endkunden übermittelten technischen Auftragsbogens die von ihm gewählte Produktvariante der DRACOON-Lösung ein und übermittelt dem Endkunden per E-Mail eine Internetadresse zu einem Administratoren-Zugang („Admin-Zugang“) nebst Zugangsdaten. Die betriebsfähige Bereitstellung der Leistungen von DRACOON gilt mit der Übermittelung des Admin-Zugangs und der Zugangsdaten als erfolgt für die DRACOON Cloud-Produkte und im Fall der Bereitstellung von DRACOON als On-Premises-Produkt (DRACOON Server) mit der Übermittlung der Zugangsdaten für den Downloadbereich als erfolgt.
- Mit Zustellung der für den Zugang erforderlichen Zugangsdaten (Benutzerkennung und Kennwort) bzw. der entsprechenden E-Mail an den Admin-Zugang ist die nach diesen Lizenzbedingungen geschuldete Möglichkeit zur Nutzung der DRACOON-Lösung eröffnet.
- Als Startdatum des Leistungszeitraum gilt der 1. Kalendertag des Monats, in dem (1) oder (2) erfolgen, wenn dies bis zum einschließlich 15. Kalendertag geschehen ist. Sind (1) oder (2) nach dem 15. Kalendertag erfolgt, startet der Leistungszeitraum am 1. Kalendertag des Folgemonats.
- Der Endkunde hat DRACOON jede Änderung seiner Person, seines Namens oder seiner Bezeichnung (einschließlich der Rechtsform, der Anschrift, der Rufnummer) unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Kosten, die durch eine schuldhafte Verzögerung der Übermittlung solcher Daten verursacht werden, hat der Endkunde DRACOON zu erstatten.
- DRACOON ist nach Eröffnung des Admin-Zugangs bzw. Übermittlung der Zugangsdaten für den Downloadbereich für in der Sphäre des Endkunden auftretende Beeinträchtigung der Nutzung der DRACOON-Lösung nicht verantwortlich.
- Soweit dem Endkunden durch DRACOON die Nutzungsmöglichkeit von Zugriffssoftware eingeräumt wird, erfolgt dies allein zum Zweck des Zugangs zur DRACOON Lösung, befristet auf die Zeit, in der der Endkunde die Nutzungsrechte durch DRACOON eingeräumt bekommen hat und ausschließlich im Rahmen vertragsgemäßer Nutzung nach diesen Lizenzbedingungen.
- DRACOON überlässt dem Endkunden und den einzelnen Nutzern eine Kopie der betreffenden Zugriffssoftware in digitaler Form durch Ermöglichung des Herunterladens von der Internetseite von DRACOON.
- DRACOON schuldet keine Installations- oder Konfigurationsleistungen bezogen auf die Zugriffssoftware. Eine bestimmte Beschaffenheit der Zugangssoftware ist nicht geschuldet. Die Funktionsfähigkeit einzelner Zugriffssoftware ist keine Hauptleistungspflicht.
§ 7Freie und Open Source-Software
- DRACOON behält sich vor, in der Enterprise Filesharing Lösung DRACOON Komponenten zu verwenden, die unter Freien und Open Source Software Lizenzen („FOSS-Lizenzen“) lizenziert sind („FOSS-Komponenten“). DRACOON stellt dem Endkunden eine Liste der FOSS-Komponenten und der jeweils anwendbaren FOSS-Lizenzen zur Verfügung. Diese Liste ist unter DRACOON Software Dependencies zu finden.
- Nutzungsrechte an den FOSS-Komponenten werden dem Endkunden unmittelbar von den jeweiligen Rechteinhabern eingeräumt.
- Wenn und soweit DRACOON in diesen Lizenzbedingungen Support-, Gewährleistungs-, Haftungs- und Freistellungsverpflichtungen, gegenüber Endkunden übernimmt, gelten diese ausschließlich im Verhältnis zwischen DRACOON und dem Endkunden. Das Verhältnis zwischen dem Endkunden und dem Rechtinhaber richtet sich ausschließlich nach den Bestimmungen der jeweils anwendbaren FOSS-Lizenz. Es bleibt von diesen Lizenzbedingungen unberührt.
§ 8Einschränkung der Nutzungsmöglichkeit der DRACOON-Lösung
- DRACOON ist berechtigt, die Nutzung der DRACOON-Lösung einzuschränken oder komplett zu untersagen, wenn der Endkunde gegen diese Lizenzbedingungen verstößt oder wenn andere wichtigen Gründen in der Person des Endkunden oder der von ihm verwalteten einzelnen Nutzern vorliegen.
- Im Fall der Einschränkung oder Untersagung der Nutzung der DRACOON-Lösung nach der vorstehenden Ziffer (1) trägt der Endkunde die Kosten der (teilweisen) Sperrung seines Benutzer-Accounts für die DRACOON-Lösung („Account“) und gegebenenfalls die Kosten für die erneute Freischaltung gemäß der jeweils aktuellen Preisliste. Dem Endkunden steht jeweils der Nachweis geringerer, DRACOON der Nachweis höherer Kosten offen.
- DRACOON ist darüber hinaus berechtigt, die Nutzung der DRACOON-Lösung einzuschränken oder zu untersagen, wenn dies aus Gründen der Datenintegrität und/oder Datensicherheit erforderlich oder sinnvoll ist.
- Neben den in den vorstehenden Ziffern (1) und (3) genannten Fällen kann DRACOON die Möglichkeit der Nutzung der DRACOON-Lösung jederzeit einschränken oder aussetzen und/oder die Übermittlung der vom Endkunden bereitgestellten Inhalte einstellen, wenn
- dies erforderlich ist, um Wartungsarbeiten zur Aufrechterhaltung der Qualität der DRACOON-Lösung durchzuführen;
- dies erforderlich ist, um einer behördlichen und/oder gerichtlichen Anordnung Folge zu leisten;
- der Endkunde DRACOON bei der Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus diesen Lizenzbedingungen behindert;
- der Daten-Traffic den durchschnittlichen Daten-Traffic anderer Endkunden um mehr als 20 % übersteigt (Statusinformation bezüglich des eigenen Daten-Traffic sowie des durchschnittlichen Daten-Traffic aller Endkunden sind auf Anfrage bei DRACOON erhältlich);
- die Nutzung offensichtlich rechtswidrig oder missbräuchlich ist; dazu zählt insbesondere, ohne Beschränkung darauf, die Nutzung der DRACOON-Lösung zum unaufgeforderten Versand von E-Mails an Dritte, insbesondere zu Werbezwecken (Spam-Mails) bzw. zum missbräuchlichen Posting von Nachrichten in Newsgroups, insbesondere zu Werbezwecken (News-Spamming);
- der Endkunde nicht bei ihm angestellten Dritten ein Benutzerkonto zur (Mit-) Benutzung entgeltlich oder unentgeltlich überlässt oder sonst zur Verfügung stellt; oder
- der Endkunde nicht den anerkannten Grundsätzen der Datensicherheit Rechnung trägt, insbesondere Benutzernamen und Passworte geheim zu halten bzw. unverzüglich zu ändern oder Änderungen zu veranlassen, sowie falls seitens DRACOON Grund zur Annahme besteht, dass nicht berechtigte Dritte Kenntnis davon erlangen.
- Die DRACOON Free-Version ist jederzeit durch DRACOON kündbar.
- Der Endkunde hat DRACOON umgehend über Einschränkungen der Nutzungsmöglichkeit der DRACOON-Lösung zu informieren, sofern dies rechtlich zulässig ist.
§ 9Verantwortlichkeit des Endkunden für Inhalte
- Der Endkunde ist alleine verantwortlich und trägt die alleinige Haftung dafür, dass er über die erforderlichen Rechte zur Nutzung eigener oder fremder Inhalte im Zusammenhang mit seiner Inanspruchnahme der DRACOON Lösung verfügt und dass die Nutzung solcher Inhalte in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Bestimmungen erfolgt.
- DRACOON ist nicht verpflichtet, Inhalte des Endkunden auf die Verletzung geistiger und gewerblicher Schutzrechte Dritter zu überprüfen. DRACOON behält sich jedoch vor, Inhalte, die gegen geistige und gewerbliche Schutzrechte Dritter verstoßen und auf die DRACOON hingewiesen wurde, ohne Benachrichtigung des Endkunden zu löschen.
- Der Endkunde ist für alle Aktivitäten verantwortlich, die über seine Accounts vorgenommen werden, . Der Endkunde verpflichtet sich, die Zugangsdaten der Accounts keinem Dritten mitzuteilen oder anderweitig zur Verfügung zu stellen. Der Endkunde verpflichtet sich, DRACOON unverzüglich über jede nicht genehmigte Nutzung von Accounts zu informieren. Ein Verstoß gegen vorstehende Pflichten berechtigt DRACOON zur fristlosen Kündigung dieser Lizenzbedingungen aus wichtigem Grund.
§ 10Preise und Zahlungsbedingungen
- Sofern in der Bestellung nicht anders vereinbart, gelten die zum Zeitpunkt des Abschlusses dieser Lizenzbedingungen geltenden Preise gemäß aktueller Preisliste von DRACOON in Euro (EUR) zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.
- Die Preise gelten für die vereinbarte Laufzeit dieser Lizenzbedingungen. Eventuell anfallende Überweisungsgebühren oder -entgelte hat der Endkunde (zusätzlich) zu tragen
- Sofern in der Bestellung nicht anders vereinbart, hat der Endkunde die geschuldete Vergütung wie dort angegeben im Voraus entweder jährlich oder für die gesamte Laufzeit zu zahlen; Rechnungen sind sofort zahlbar und innerhalb von 14 Tagen ohne Skonto zu zahlen. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen einschließlich einer Verzinsung von 9 %-Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz). Die Gelendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt ausdrücklich vorbehalten.
- Werden nach Abschluss dieser Lizenzbedingungen Umstände in Bezug auf den Endkunden erkennbar, die die Kreditwürdigkeit des Endkunden im Vergleich zum Zeitpunkt des Abschlusses dieser Lizenzbedingungen erheblich reduzieren, oder die Zweifel an der Leistungsfähigkeit und/oder Leistungswilligkeit des Endkunden begründen, und/oder kommt der Endkunde im Rahmen vereinbarter Zahlungsziele schuldhaft mit Zahlungen in Verzug, ist DRACOON berechtigt, ungeachtet der ursprünglich getroffenen Vereinbarungen von Zahlungszielen, für den jeweils noch durch den Endkunden für die restliche Laufzeit dieser Lizenzbedingungen zu leistenden Zahlbetrag, Sicherheitsleistungen zu fordern.
- In den Fällen der vorstehenden Ziffer (4) ist DRACOON zudem berechtigt, nach den gesetzlichen Vorschriften die Leistung zu verweigern und – gegebenenfalls nach Fristsetzung – von diesen Lizenzbedingungen zurückzutreten (§ 321 BGB).
§ 11Abtretungs- / Zurückbehaltungsrecht
- Der Endkunde ist zur Abtretung seiner Forderungen gegen DRACOON nicht berechtigt. § 354a HGB bleibt unberührt.
- Die Aufrechnung oder die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. Zudem ist die Ausübung des Zurückbehaltungsrechtes für den Endkunden nur zulässig, wenn der Gegenanspruch des Vertragspartners auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
§ 12Audit Recht von DRACOON
- DRACOON ist dazu berechtigt, die Einhaltung der 5 und § 9 dieser Lizenzbedingungen durch den Endkunden einmal jährlich während der üblichen Geschäftszeiten und unter angemessener vorheriger Ankündigung im Wege eines Audits durch einen unabhängigen Prüfer zu überprüfen, wobei die Prüfung den Geschäftsbetrieb des Endkunden nicht unangemessen beeinträchtigen darf. Zu jeder Zeit hat DRACOON die Vertraulichkeitsverpflichtungen des Endkunden gegenüber Dritten, die Integrität der Computersysteme des Endkunden und anwendbare Datenschutzgesetze angemessen zu berücksichtigen. Für die Zwecke des Audits ist DRACOON berechtigt, Informationen vom Endkunden in Bezug auf die Einhaltung des § 5 und des § 9 dieser Lizenzbedingungen zu verlangen.
- Soweit die vom Endkunden zur Verfügung gestellten Informationen nicht ausreichen oder DRACOON Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die zur Verfügung gestellten Informationen nicht vollständig oder unzutreffend sind, ist DRACOON berechtigt, selbst oder durch einen unabhängigen Prüfer, der Vertraulichkeitsverpflichtungen unterliegt, die den in 18 dieser Lizenzbedingungen geregelten Verpflichtungen nicht nachstehen, die Computersysteme des Endkunden, auf denen die DRACOON-Lösung installiert ist und betrieben wird, auf die Einhaltung dieser Lizenzbedingungen zu verifizieren. Der Endkunde ist verpflichtet, DRACOON bzw. dem beauftragten Prüfer Zutritt zu den und Zugriff auf die Computersysteme(n) in dem erforderlichen Umfang zu gewähren. Stellt sich bei einem solchen Audit heraus, dass der Endkunde die nach § 5 dieser Lizenzbedingungen eingeräumte Nutzung um 5 % oder mehr überschritten oder auf andere Art gegen § 5 oder § 9 dieser Lizenzbedingungen verstoßen hat, so hat der Endkunde die Kosten des Audits zu tragen. Weitere Ansprüche von DRACOON auf Schadensersatz oder Zahlung zusätzlicher Lizenzgebühren bleiben unberührt.
§ 13Technische Mitteilungen zur DRACOON-Lösung, Unterlagen, Datenträger
- DRACOON hat den Endkunden regelmäßig per E-Mail Newsletter über wichtige technische Änderungen und sicherheitskritische Ereignisse betreffend die DRACOON-Lösung zu informieren, die für die Nutzung der DRACOON-Lösung von wesentlicher Bedeutung sind. Sofern die vom Endkunden benannte Kontaktperson den Newsletter nicht mehr erhalten möchte, hat er einen Ersatzansprechpartner benennen, dem DRACOON dann den Newsletter zuschickt.
- Sämtliche von DRACOON an einen Endkunden übergebenen oder sonst zugänglich gemachten Unterlagen verbleiben vorbehaltlich anderweitiger Vereinbarung oder Regelung stets im Eigentum von DRACOON.
- Unterlagen im Sinne dieser Lizenzbedingungen sind die Dokumentation sowie alle von DRACOON erstellten oder herausgegebenen Kataloge, technische Dokumentationen, Zeichnungen, Pläne, Rechnungen, Handbücher, Leistungsbeschreibungen oder sonstige Träger von Informationen, unabhängig davon ob sie verkörpert oder elektronisch gespeichert sind und ob sie unmittelbar oder nur mit technischen Mitteln wahrnehmbar sind.
- An den Endkunden durch DRACOON übergebene Datenträger zur Bereitstellung und Durchführung der DRACOON-Lösung bleiben stets im Eigentum von DRACOON, soweit nichts anderes vereinbart ist.
- Allen Endkunden durch DRACOON zur Verfügung gestellten oder sonst zugänglich gemachten Unterlagen dürfen Dritten nur nach einer für den konkreten Einzelfall erteilten vorherigen Zustimmung durch DRACOON zugänglich gemacht werden.
§ 14Laufzeit und Kündigung, Vertragsbeendigung
- Sofern in der Bestellung nicht anders vereinbart, haben diese Lizenzbedingungen eine anfängliche Laufzeit von zwölf (12) Monaten. Sie verlängern sich jeweils um weitere zwölf (12) Monate, sofern sie nicht von einer Partei mit einer Frist von drei (3) Monaten zum Ende der betreffenden Laufzeit gekündigt werden.
- Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
- Ein wichtiger Grund zur Kündigung durch DRACOON liegt insbesondere vor, wenn
- der Endkunde die DRACOON-Lösung über das nach § 5 dieser Lizenzbedingungen gestattete Maß hinaus nutzt und die Verletzung auf eine Abmahnung von DRACOON hin nicht innerhalb angemessener Frist abstellt.
- der Endkunde für zwei aufeinander folgende Monate mit der geschuldeten Vergütung bzw. mit einem nicht unerheblichen Teil dieser Vergütung in Rückstand befindet.
- der Endkunde in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei (2) Monate erstreckt, mit einer Vergütung, welche der Höhe nach zwei monatlich geschuldeten Vergütungen entspricht, in Rückstand befindet. Anstelle einer außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund kann DRACOON vom Endkunden verlangen, eine angemessene Sicherheit gemäß § 10 Abs. 5 zu stellen.
- ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Endkunden gestellt wird;
- ein solches Verfahren mangels Kosten des Verfahrens deckender Masse abgelehnt oder eingestellt wird;
- der Endkunde freiwillig oder unfreiwillig ein Verfahren zu seiner Auflösung, Liquidation oder Abwicklung eingeleitet hat;
- der Endkunde seine Geschäftstätigkeit eingestellt hat oder zahlungsunfähig ist.
- Falls die Einräumung der Nutzungsrechte an der DRACOON-Lösung unter diesen Lizenzbedingungen, gleich aus welchem Grund, endet, hat der Endkunde die Nutzung der DRACOON-Lösung aufzugeben und sämtliche installierten Kopien der DRACOON-Lösung von seinen Hardwareeinrichtungen, Computern oder sonstigen Geräten zu entfernen sowie DRACOON gegebenenfalls erstellte Sicherungskopien sowie von DRACOON ggf. überlassene Dokumentation, nach Wahl von DRACOON unverzüglich zurückzugeben oder diese zu zerstören.
- Mit dem Ende der Einräumung der Nutzungsrechte an der DRACOON-Lösung unter diesen Lizenzbedingungen werden die von dem Endkunden gespeicherten Daten und Dateien gelöscht. Dem Endkunden obliegt es, die von ihm gespeicherten Daten und Dateien rechtzeitig zu sichern.
- Die Pflichten von DRACOON zur Aufbewahrung von Daten und Dateien zur Befolgung behördlicher Anordnungen oder aufgrund Gesetzes bleiben von der Regelung der von § 14 Absatz (5) ebenso unberührt wie die Befugnis von DRACOON, einzelne Daten und Dateien solange aufzubewahren, wie dies zur Verfolgung zivilrechtlicher Ansprüche gegenüber dem Endkunden erforderlich ist.
§ 15Haftung
- Soweit sich aus diesen Lizenzbedingungen einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, haftet DRACOON bei einer Verletzung von vertraglichen und/oder außervertraglichen Pflichten nach den gesetzlichen Vorschriften.
- Auf Schadenersatz haftet DRACOON – gleich aus welchem Rechtsgrund – im Rahmen der Verschuldenshaftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
- Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet DRACOON nur für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung dieser Lizenzbedingungen überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Endkunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung von DRACOON jedoch auf den Ersatz des bei Vertragsschluss vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
- DRACOON haftet nicht für einfach fahrlässig verursachte Schäden, die aus der Verletzung einer nicht wesentlichen Vertragspflicht resultieren.
- Unbeschadet des Rechtsgrundes der Haftung ist DRACOON für keiner indirekte oder Folgeschäden haftbar, insbesondere nicht für entgangenen Gewinn und Zinsverluste, es sei denn der Schaden ist auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von DRACOON zurückzuführen.
- Der Endkunde ist verpflichtet, angemessene Maßnahmen zur Schadensabwehr und Minderung zu treffen, insbesondere hat der Endkunde regelmäßige Sicherungskopien von Datenbeständen anzufertigen und Sicherheitsüberprüfungen vorzunehmen (insbesondere zur Abwehr von Viren, Malware oder sonstiger Schadsoftware in den IT-Systemen des Endkunden).
- Soweit die Haftung nach den vorstehenden Unterziffern wirksam ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Arbeitnehmer, der sonstigen Mitarbeiter, Organe, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von DRACOON.
- Im Falle höherer Gewalt ist DRACOON von der Leistungserbringung befreit, solange und soweit das Leistungshindernis fortbesteht. Als Ereignisse höherer Gewalt gelten insbesondere Streik, rechtmäßige unternehmensinterne Arbeitskampfmaßnahmen, Krieg, Unruhen, Naturgewalten, Feuer, Sabotageangriffe durch Dritte (wie z.B. durch Spam-Mails) oder der unverschuldete Wegfall von Genehmigungen, sowie die Störung von Gateways durch TK-Netze, die nicht in der Verfügungsgewalt von DRACOON stehen.
- Die gesetzlichen Haftungsbeschränkungen zugunsten von Anbietern von Telemediendiensten und/oder Telekommunikationsdiensten für die Öffentlichkeit bleiben unberührt.
§ 16Datenschutz
- Soweit der Endkunde von DRACOON Wartungsleistungen bezieht und DRACOON in diesem Rahmen Zugriff auf personenbezogene Daten des Endkunden erhält, hat der Endkunde mit DRACOON eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO zu schließen. Hierfür stellt die DRACOON GmbH eine standardisierte Vorlage unter support.dracoon.com/hc/de/articles/360000986405 zum Download bereit.
- Der Endkunde bleibt für die Einhaltung der Vorschriften des Datenschutzrechts verantwortlich und hat sich von der Einhaltung der DRACOON getroffenen technischen und organisatorischen Maßnahmen (TOMs) zu überzeugen (Art. 28 Abs. 1 DSGVO). Gemäß Art. 32 DSGVO trifft DRACOON angemessene Maßnahmen, um den Schutz der personenbezogenen Daten sicherzustellen. Die Aufstellung dieser TOMs kann im Supportportal (https://cloud.support.dracoon.com/hc/de/articles/360000986405, "Ergänzendes Dokument") heruntergeladen werden.
- Die Pflichten gegenüber den Betroffenen sowie deren Rechte betreffen ausschließlich den Endkunden.
- DRACOON verpflichtet sich, bei der Verarbeitung personenbezogener Daten nur Personal einzusetzen, das auf die Vertraulichkeit gem. DSGVO verpflichtet ist und über die Regelungen zur DSGVO, des Bundesdatenschutzgesetzes sowie sonstiger datenschutzrechtlicher Vorgaben belehrt wurde. Ferner wurden sämtliche Beschäftigte von DRACOON zur Wahrung des Fernmeldegeheimnisses verpflichtet.
- Ist DRACOON der Ansicht, dass eine Weisung des Endkunden gegen die DSGVO, das BDSG-neu oder andere Datenschutzvorschriften verstößt, hat sie den Endkunden unverzüglich darauf hinzuweisen. Im Rahmen dieser Lizenzbedingungen sind auf Anforderung DRACOONS die weisungs- und kontrollberechtigten Personen des Endkunden namentlich zu benennen.
- DRACOON unterrichtet den Endkunden unverzüglich bei datenschutzrelevanten Störungen und Unregelmäßigkeiten, insbesondere bei begründetem Verdacht auf Datenschutzverletzungen und bei entsprechenden Prüfungsergebnissen durch Aufsichtsbehörden und/oder anderen Prüfungsinstituten, wenn sich diese auf Daten des Endkunden beziehen oder auch wenn seine Dienstleistungstätigkeit betroffen ist.
§ 17Geheimhaltungsverpflichtung und Vertraulichkeitsvereinbarung
- DRACOON und der Endkunde sind sich einig, über vertrauliche Informationen Stillschweigen zu wahren. Diese Verpflichtung besteht auch für einen Zeitraum von zwei Jahren nach Beendigung diesen Lizenzbedingungen, gleich aus welchem Grund, fort.
- Von dieser Verpflichtung ausgenommen sind solche vertraulichen Informationen,
- die dem Empfänger bei Abschluss dieser Lizenzbedingungen nachweislich bereits bekannt waren oder danach von dritter Seite bekannt werden, ohne dass dadurch eine Verpflichtung zur Vertraulichkeit, gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen verletzt werden;
- die bei Abschluss dieser Lizenzbedingungen öffentlich bekannt sind oder danach öffentlich bekannt gemacht werden, soweit dies nicht auf einer Verletzung dieser Lizenzbedingungen beruht;
- die aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen oder auf Anordnung eines Gerichtes oder einer Behörde offen gelegt werden müssen. Soweit zulässig und möglich wird der zur Offenlegung verpflichtete Empfänger die andere Partei vorab unterrichten und ihr Gelegenheit geben, gegen die Offenlegung vorzugehen.
- DRACOON und der Endkunde werden nur solchen Beratern Zugang zu vertraulichen Informationen gewähren, die dem Berufsgeheimnis unterliegen oder denen zuvor den Geheimhaltungsverpflichtungen dieser Lizenzbedingungen entsprechende Verpflichtungen auferlegt worden sind. Des Weiteren werden die Parteien nur denjenigen Mitarbeitern die vertraulichen Informationen offen legen, die diese für die Nutzung der DRACOON-Lösung kennen müssen, und diese Mitarbeiter auch für die Zeit nach ihrem Ausscheiden in arbeitsrechtlich zulässigem Umfang zur Geheimhaltung verpflichten.
- Soweit DRACOON in Vertragsverhandlungen Unterlagen an einen potentiellen Endkunden übermittelt bzw. übergeben hat und es nicht zum Abschluss dieser Lizenzbedingungen kommt, sind die betreffenden Unterlagen durch den Endkunden nach Wahl von DRACOON unverzüglich zurückzusenden oder zu vernichten.
§ 18Anwendbares Recht, Schriftform, Gerichtsstand
- Für diese Lizenzbedingungen zwischen DRACOON und dem Endkunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationalen Einheitsrechts, insbesondere des UN-Kaufrechts.
- Änderungen oder Ergänzungen dieser Lizenzbedingungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform.
- Sofern diese Lizenzbedingungen in eine andere als die deutsche Sprache übersetzt sind, ist in Zweifelsfällen hinsichtlich Inhalt und Auslegung die deutsche Fassung der betreffenden Regelung die maßgebliche und verbindliche. Die deutsche Fassung dieser Lizenzbedingungen ist auf der Website von DRACOON unter www.dracoon.com/lizenzbedingungen abrufbar.
- Ausschließlicher – auch internationaler – Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten und alle mit dem Vertragsverhältnis in Zusammenhang stehenden Streitigkeiten ist der Geschäftssitz von DRACOON in Regensburg. DRACOON ist jedoch in allen Fällen auch berechtigt, Klage am Erfüllungsort gemäß diesen Bestimmungen bzw. einer vorrangigen Individualabrede oder am allgemeinen Gerichtsstand des Endkunden zu erheben. Vorrangige gesetzliche Vorschriften, insbesondere zu ausschließlichen Zuständigkeiten, bleiben unberührt.
§ 19Lizenzbedingungen für Technologiepartner-Produkte
- Sollten Sie ein Produkt eines Technologiepartners von DRACOON gebucht haben, so finden Sie die jeweils geltenden Lizenzbedingungen für dessen Produkt innerhalb des jeweiligen Support-Bereichs unseres Technologiepartners im DRACOON Support-Portal. Die Übersicht der Technologiepartner befindet sich unter https://cloud.support.dracoon.com/hc/de/categories/360002883480.